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Genehmigung beurkundungsbedurftiger Rechtsgeschafte: Der Vertretene muss sich die Kenntnis des vollmachtlosen Vertreters zurechnen lassen (BGH, 29. 3. 2000)
Genehmigung beurkundungsbedurftiger Rechtsgeschafte: Der Vertretene muss sich die Kenntnis des vollmachtlosen Vertreters zurechnen lassen (BGH, 29. 3. 2000)
Genehmigung beurkundungsbedurftiger Rechtsgeschafte: Der Vertretene muss sich die Kenntnis des vollmachtlosen Vertreters zurechnen lassen (BGH, 29. 3. 2000)
BETRIEBSBERATER ; 55 ; 1425
01.01.2000
1425 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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