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Keine Anderung eines Unternehmensgegenstands einer GmbH, wenn ein Teilbereich an operativer Tatigkeit verbleibt
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Keine Anderung eines Unternehmensgegenstands einer GmbH, wenn ein Teilbereich an operativer Tatigkeit verbleibt
BETRIEBSBERATER ; 56 ; 794-804
01.01.2001
11 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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