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Einbringung eines Grundstucks in eine Gesellschaft: Erhebung einer am Grundstuckswert orientierten Grundbuchgebuhr verstosst nicht gegen die Gesellschaftssteuerrichtlinie (BayObLG, 5. 10. 2001)
Einbringung eines Grundstucks in eine Gesellschaft: Erhebung einer am Grundstuckswert orientierten Grundbuchgebuhr verstosst nicht gegen die Gesellschaftssteuerrichtlinie (BayObLG, 5. 10. 2001)
Einbringung eines Grundstucks in eine Gesellschaft: Erhebung einer am Grundstuckswert orientierten Grundbuchgebuhr verstosst nicht gegen die Gesellschaftssteuerrichtlinie (BayObLG, 5. 10. 2001)
BETRIEBSBERATER ; 56 ; 2549
01.01.2001
2549 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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