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Kapitalerhohungsbeschluss: Die Verrechnung einer Einlageschuld mit einer,,Neuforderung" des Gesellschafters auf Gewinnausschuttung wird nur bei definitiver Vorabsprache vom Umgehungsverbot erfasst (BGH, 16. 9. 2002 - II ZR 1/00)
Kapitalerhohungsbeschluss: Die Verrechnung einer Einlageschuld mit einer,,Neuforderung" des Gesellschafters auf Gewinnausschuttung wird nur bei definitiver Vorabsprache vom Umgehungsverbot erfasst (BGH, 16. 9. 2002 - II ZR 1/00)
Kapitalerhohungsbeschluss: Die Verrechnung einer Einlageschuld mit einer,,Neuforderung" des Gesellschafters auf Gewinnausschuttung wird nur bei definitiver Vorabsprache vom Umgehungsverbot erfasst (BGH, 16. 9. 2002 - II ZR 1/00)
BETRIEBSBERATER ; 57 ; 2347-2349
01.01.2002
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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