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Die Abgeltungsklausel in einem zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Glaubiger geschlossenen aussergerichtlichen Vergleich wirkt generell auch zu Gunsten des Burgen (BGH, 1. 10. 2002 - IX ZR 443/00
Die Abgeltungsklausel in einem zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Glaubiger geschlossenen aussergerichtlichen Vergleich wirkt generell auch zu Gunsten des Burgen (BGH, 1. 10. 2002 - IX ZR 443/00
Die Abgeltungsklausel in einem zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Glaubiger geschlossenen aussergerichtlichen Vergleich wirkt generell auch zu Gunsten des Burgen (BGH, 1. 10. 2002 - IX ZR 443/00
BETRIEBSBERATER ; 57 ; 2465-2467
01.01.2002
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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