Eine Plattform für die Wissenschaft: Bauingenieurwesen, Architektur und Urbanistik
Der Burge kann sich auch nach einem Wegfall der Hauptschuld infolge Vermogenslosigkeit des Hauptschuldners auf die Verjahrung der Hauptschuld berufen
Der Burge kann sich auch nach einem Wegfall der Hauptschuld infolge Vermogenslosigkeit des Hauptschuldners auf die Verjahrung der Hauptschuld berufen
Der Burge kann sich auch nach einem Wegfall der Hauptschuld infolge Vermogenslosigkeit des Hauptschuldners auf die Verjahrung der Hauptschuld berufen
BETRIEBSBERATER ; 58 ; 601-602
01.01.2003
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright the British Library Board and other contributors. All rights reserved.
Einrede der Verjaehrung der Hauptschuld durch Buergen nach rechtskraeftiger Verurteilung
British Library Online Contents | 1999
OLG München - 24.7.2007 - 9 U 3069-07 - Verjährungseinrede des Bürgen bezüglich Hauptschuld?
Online Contents | 2008
British Library Online Contents | 2002