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Fur die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der Pfandung einer kunftigen Forderung ist auf die Entstehung der Forderung abzustellen
Fur die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der Pfandung einer kunftigen Forderung ist auf die Entstehung der Forderung abzustellen
Fur die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der Pfandung einer kunftigen Forderung ist auf die Entstehung der Forderung abzustellen
BETRIEBSBERATER ; 58 ; 1031-1032
01.01.2003
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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