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Die unzutreffende Bezeichnung des Bestimmungszwecks der im Kreditvertrag aufgefuhrten Kosten steht einem Fehlen der Angabe nicht gleich und fuhrt somit nicht zur Nichtigkeit des Vertrags (BGH, 14. 10. 2003 - XI ZR 134/02)
Die unzutreffende Bezeichnung des Bestimmungszwecks der im Kreditvertrag aufgefuhrten Kosten steht einem Fehlen der Angabe nicht gleich und fuhrt somit nicht zur Nichtigkeit des Vertrags (BGH, 14. 10. 2003 - XI ZR 134/02)
Die unzutreffende Bezeichnung des Bestimmungszwecks der im Kreditvertrag aufgefuhrten Kosten steht einem Fehlen der Angabe nicht gleich und fuhrt somit nicht zur Nichtigkeit des Vertrags (BGH, 14. 10. 2003 - XI ZR 134/02)
BETRIEBSBERATER ; 59 ; 72
01.01.2004
72 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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