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Im Prozess einer GmbH mit einem ausgeschiedenen Geschaftsfuhrer um Anspruche aus einer Versorgungszusage wird diese generell durch den fakultativen Aufsichtsrat vertreten (BGH, 24. 11. 2003 - II ZR 127/01)
Im Prozess einer GmbH mit einem ausgeschiedenen Geschaftsfuhrer um Anspruche aus einer Versorgungszusage wird diese generell durch den fakultativen Aufsichtsrat vertreten (BGH, 24. 11. 2003 - II ZR 127/01)
Im Prozess einer GmbH mit einem ausgeschiedenen Geschaftsfuhrer um Anspruche aus einer Versorgungszusage wird diese generell durch den fakultativen Aufsichtsrat vertreten (BGH, 24. 11. 2003 - II ZR 127/01)
BETRIEBSBERATER ; 59 ; 126
01.01.2004
126 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Widerruf einer Versorgungszusage (BGH, 13. 12. 1999)
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