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Beauftragung eines auswartigen Rechtsanwalts durch einen Verband zur Verfolgung gewerblicher Interessen: Generell keine Erstattungsfahigkeit der Mehrkosten (BGH, 18. 12. 2003 - I ZB 18/03)
Beauftragung eines auswartigen Rechtsanwalts durch einen Verband zur Verfolgung gewerblicher Interessen: Generell keine Erstattungsfahigkeit der Mehrkosten (BGH, 18. 12. 2003 - I ZB 18/03)
Beauftragung eines auswartigen Rechtsanwalts durch einen Verband zur Verfolgung gewerblicher Interessen: Generell keine Erstattungsfahigkeit der Mehrkosten (BGH, 18. 12. 2003 - I ZB 18/03)
BETRIEBSBERATER ; 59 ; 575
01.01.2004
575 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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