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Anspruch des stillen Gesellschafters gegen den Inhaber des Handelsgeschafts auf Einlagenruckgewahr unterliegt nicht generell den Beschrankungen nach den Grundsatzen uber die fehlerhafte Gesellschaft (BGH, 19. 7. 2004 - II ZR 354/02)
Anspruch des stillen Gesellschafters gegen den Inhaber des Handelsgeschafts auf Einlagenruckgewahr unterliegt nicht generell den Beschrankungen nach den Grundsatzen uber die fehlerhafte Gesellschaft (BGH, 19. 7. 2004 - II ZR 354/02)
Anspruch des stillen Gesellschafters gegen den Inhaber des Handelsgeschafts auf Einlagenruckgewahr unterliegt nicht generell den Beschrankungen nach den Grundsatzen uber die fehlerhafte Gesellschaft (BGH, 19. 7. 2004 - II ZR 354/02)
BETRIEBSBERATER ; 59 ; 2147-2148
01.01.2004
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Unbekannt
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