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Keine erweiterte Kurzung des Gewerbeertrags, wenn ein an der Grundstucksverwaltungsgesellschaft zu 5 v. H. beteiligter Mitunternehmer der das Grundstuck gewerblich nutzenden Betriebsgesellschaft ist (BFH, 7. 4. 2005 - IV R 34/03)
Keine erweiterte Kurzung des Gewerbeertrags, wenn ein an der Grundstucksverwaltungsgesellschaft zu 5 v. H. beteiligter Mitunternehmer der das Grundstuck gewerblich nutzenden Betriebsgesellschaft ist (BFH, 7. 4. 2005 - IV R 34/03)
Keine erweiterte Kurzung des Gewerbeertrags, wenn ein an der Grundstucksverwaltungsgesellschaft zu 5 v. H. beteiligter Mitunternehmer der das Grundstuck gewerblich nutzenden Betriebsgesellschaft ist (BFH, 7. 4. 2005 - IV R 34/03)
BETRIEBSBERATER ; 60 ; 1314-1315
01.01.2005
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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