Eine Plattform für die Wissenschaft: Bauingenieurwesen, Architektur und Urbanistik
Das Verbot der Einlagenruckgewahr und das Verbot des Erwerbs eigener Aktien steht der Haftung der AG fur die von ihrem Vorstand durch falsche Ad-hoc-Mitteilungen begangenen sittenwidrigen vorsatzlichen Schadigungen nicht entgegen - EM.TV (BGH, 9. 5. 2005 - II ZR 287/02)
Das Verbot der Einlagenruckgewahr und das Verbot des Erwerbs eigener Aktien steht der Haftung der AG fur die von ihrem Vorstand durch falsche Ad-hoc-Mitteilungen begangenen sittenwidrigen vorsatzlichen Schadigungen nicht entgegen - EM.TV (BGH, 9. 5. 2005 - II ZR 287/02)
Das Verbot der Einlagenruckgewahr und das Verbot des Erwerbs eigener Aktien steht der Haftung der AG fur die von ihrem Vorstand durch falsche Ad-hoc-Mitteilungen begangenen sittenwidrigen vorsatzlichen Schadigungen nicht entgegen - EM.TV (BGH, 9. 5. 2005 - II ZR 287/02)
BETRIEBSBERATER ; 60 ; 1644-1647
01.01.2005
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright the British Library Board and other contributors. All rights reserved.
British Library Online Contents | 2005
Online Contents | 1995
British Library Online Contents | 1998
|