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Der Widerruf eines Prozessvergleichs kann wirksam sowohl dem Gericht als auch der anderen Vergleichspartei gegenuber erklart werden (BGH, 30. 9. 2005 - V ZR 275/04)
Der Widerruf eines Prozessvergleichs kann wirksam sowohl dem Gericht als auch der anderen Vergleichspartei gegenuber erklart werden (BGH, 30. 9. 2005 - V ZR 275/04)
Der Widerruf eines Prozessvergleichs kann wirksam sowohl dem Gericht als auch der anderen Vergleichspartei gegenuber erklart werden (BGH, 30. 9. 2005 - V ZR 275/04)
BETRIEBSBERATER ; 60 ; 2490
01.01.2005
2490 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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