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Mittelpunkt der betrieblichen Betatigung eines Tankstellenbetreibers ist die Tankstelle, nicht das hausliche Arbeitszimmer (BFH, 6. 7. 2005 - XI R 87/03)
Mittelpunkt der betrieblichen Betatigung eines Tankstellenbetreibers ist die Tankstelle, nicht das hausliche Arbeitszimmer (BFH, 6. 7. 2005 - XI R 87/03)
Mittelpunkt der betrieblichen Betatigung eines Tankstellenbetreibers ist die Tankstelle, nicht das hausliche Arbeitszimmer (BFH, 6. 7. 2005 - XI R 87/03)
BETRIEBSBERATER ; 60 ; 2616-2617
01.01.2005
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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