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EuGH: Darlehensnehmer steht bis zu einem Monat nach vollstandiger Leistungserbringung aus Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zu (EuGH, 10.4.2008 - Rs. C-412/06) - dazu BB-Kommentar von Dr. Herve Edelmann, RA: „EuGH: Kein grenzenloser Verbraucherschutz„
EuGH: Darlehensnehmer steht bis zu einem Monat nach vollstandiger Leistungserbringung aus Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zu (EuGH, 10.4.2008 - Rs. C-412/06) - dazu BB-Kommentar von Dr. Herve Edelmann, RA: „EuGH: Kein grenzenloser Verbraucherschutz„
EuGH: Darlehensnehmer steht bis zu einem Monat nach vollstandiger Leistungserbringung aus Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zu (EuGH, 10.4.2008 - Rs. C-412/06) - dazu BB-Kommentar von Dr. Herve Edelmann, RA: „EuGH: Kein grenzenloser Verbraucherschutz„
BETRIEBSBERATER ; 63 ; 967-969
01.01.2008
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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