Eine Plattform für die Wissenschaft: Bauingenieurwesen, Architektur und Urbanistik
Die Mangelrechte des Bestellers im BGB-Werkvertrag vor Abnahme
Diese Arbeit befasst sich mit den Mangelrechten des Bestellers im BGB-Werkvertrag vor Abnahme nach der geltenden Rechtslage. Hauptanwendungsfall des Werkvertragsrechts ist der Bauvertrag. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die geltende Rechtslage den Parteien beim Bauvertrag keine ausgewogene Lösung bei Vorliegen von Mängeln während der Ausführung ermöglicht. Im weiteren Verlauf der Untersuchung wird deshalb ein Lösungsvorschlag entwickelt, wie die Mangelrechte des Bestellers im Bauvertrag vor Abnahme gestaltet werden könnten. Diese Frage hat aktuellen Bezug. Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung vorgesehen, zu überprüfen, ob die Einführung eines eigenständigen Bauvertragsrechts sinnvoll erscheint. In diesem Zusammenhang könnten dann auch die Mangelrechte des Bestellers vor Abnahme gesetzlich geregelt werden
Aus dem Inhalt: Mangelrechte des Bestellers vor Abnahme nach der geltenden Rechtslage – Mangelrechte aus allgemeinem Leistungsstörungsrecht §§ 280ff, 323 BGB – Werkvertragliche Mangelrechte gemäß §§ 634ff BGB – Gewohnheitsrechtlich anerkanntes außerordentliches Kündigungsrecht – Mangelrechte nach § 4 Nr. 7 VOB/B – Neuregelung der Mangelrechte des Bestellers vor Abnahme – Auseinandersetzung mit den bisherigen Vorschlägen – Entwicklung eines eigenen Vorschlags
Die Mangelrechte des Bestellers im BGB-Werkvertrag vor Abnahme
Diese Arbeit befasst sich mit den Mangelrechten des Bestellers im BGB-Werkvertrag vor Abnahme nach der geltenden Rechtslage. Hauptanwendungsfall des Werkvertragsrechts ist der Bauvertrag. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die geltende Rechtslage den Parteien beim Bauvertrag keine ausgewogene Lösung bei Vorliegen von Mängeln während der Ausführung ermöglicht. Im weiteren Verlauf der Untersuchung wird deshalb ein Lösungsvorschlag entwickelt, wie die Mangelrechte des Bestellers im Bauvertrag vor Abnahme gestaltet werden könnten. Diese Frage hat aktuellen Bezug. Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung vorgesehen, zu überprüfen, ob die Einführung eines eigenständigen Bauvertragsrechts sinnvoll erscheint. In diesem Zusammenhang könnten dann auch die Mangelrechte des Bestellers vor Abnahme gesetzlich geregelt werden
Aus dem Inhalt: Mangelrechte des Bestellers vor Abnahme nach der geltenden Rechtslage – Mangelrechte aus allgemeinem Leistungsstörungsrecht §§ 280ff, 323 BGB – Werkvertragliche Mangelrechte gemäß §§ 634ff BGB – Gewohnheitsrechtlich anerkanntes außerordentliches Kündigungsrecht – Mangelrechte nach § 4 Nr. 7 VOB/B – Neuregelung der Mangelrechte des Bestellers vor Abnahme – Auseinandersetzung mit den bisherigen Vorschlägen – Entwicklung eines eigenen Vorschlags
Die Mangelrechte des Bestellers im BGB-Werkvertrag vor Abnahme
Jansen, Kathrin Susanne (Autor:in)
2010
1 Online-Ressource (187 Seiten)
Campusweiter Zugriff (Universität Hannover) - Vervielfältigungen (z.B. Kopien, Downloads) sind nur von einzelnen Kapiteln oder Seiten und nur zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch erlaubt. Keine Weitergabe an Dritte. Kein systematisches Downloaden durch Robots.
Hochschulschrift
Elektronische Ressource
Deutsch
Mängelrechte des Auftraggebers vor Abnahme (§ 4 VOB/B)
Springer Verlag | 2021
|Die Rechte des Bestellers bei Mängeln vor der Abnahme
Online Contents | 2011
|Werkvertragliche Mängelrechte und Umsatzsteuer
Online Contents | 2011
|Mängelrechte in der Insolvenz des Bauunternehmers
Online Contents | 2012
|