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Von der französischen Denkmalpflege lernen?
Bereits Paul Clemen, einer der Gründerväter der deutschen Denkmalpflege, blickte Ende des 19. Jahrhunderts nach Frankreich und bestätigte dem Nachbarn einen vorbildlichen Umgang mit dem kulturellen Erbe. Die Frage, ob dies auch ein Jahrhundert später gilt, ist einer der Ausgangspunkte des Beitrags, der zunächst das französische System vorstellt und dann Vorschläge zur Übernahme mancher nachbarlicher Errungenschaft macht. Es werden aber auch deutsche Verfahrensweisen aufgezeigt, von denen die französische Denkmalpflege profitieren könnte. Schon aus den unterschiedlichen Staatssystemen resultieren verschiedene Denkmalschutzgesetze und -behörden. Während in ganz Frankreich ein bereits 1913 erlassenes Denkmalschutzgesetz gilt, variieren die deutschen Gesetze von Bundesland zu Bundesland, was einen Vergleich erschwert. Trotzdem lohnt es sich, über den deutschen Tellerrand zu blicken und das vorbildliche aber auch aufwendige Unterschutzstellungsverfahren der französischen Denkmalpfleger kennen zu lernen bzw. ihre Zweiklassengesellschaft der Denkmale der deutschen gleichberechtigten Behandlung gegenüberzustellen. Ob eine solche Klassifizierung Sinn macht und welche Folgen sie für die Denkmale nationaler Bedeutung (objets classés monument historique) bzw. die Denkmale regionaler Bedeutung (objets inscrits a l inventaire supplementaire des monuments historiques) hat, wird ebenso angesprochen wie Sinn und Zweck von zertifizierten Architekten oder einer nationalen Denkmalinstitution. Letztendlich ist der deutsch-französische Vergleich als Versuch zu verstehen, durch die Auseinandersetzung mit einer anderen Denkmal-Nation das eigene System, die eigenen Vorgehensweisen unter einem anderen Blickwinkel zu bewerten.
Von der französischen Denkmalpflege lernen?
Bereits Paul Clemen, einer der Gründerväter der deutschen Denkmalpflege, blickte Ende des 19. Jahrhunderts nach Frankreich und bestätigte dem Nachbarn einen vorbildlichen Umgang mit dem kulturellen Erbe. Die Frage, ob dies auch ein Jahrhundert später gilt, ist einer der Ausgangspunkte des Beitrags, der zunächst das französische System vorstellt und dann Vorschläge zur Übernahme mancher nachbarlicher Errungenschaft macht. Es werden aber auch deutsche Verfahrensweisen aufgezeigt, von denen die französische Denkmalpflege profitieren könnte. Schon aus den unterschiedlichen Staatssystemen resultieren verschiedene Denkmalschutzgesetze und -behörden. Während in ganz Frankreich ein bereits 1913 erlassenes Denkmalschutzgesetz gilt, variieren die deutschen Gesetze von Bundesland zu Bundesland, was einen Vergleich erschwert. Trotzdem lohnt es sich, über den deutschen Tellerrand zu blicken und das vorbildliche aber auch aufwendige Unterschutzstellungsverfahren der französischen Denkmalpfleger kennen zu lernen bzw. ihre Zweiklassengesellschaft der Denkmale der deutschen gleichberechtigten Behandlung gegenüberzustellen. Ob eine solche Klassifizierung Sinn macht und welche Folgen sie für die Denkmale nationaler Bedeutung (objets classés monument historique) bzw. die Denkmale regionaler Bedeutung (objets inscrits a l inventaire supplementaire des monuments historiques) hat, wird ebenso angesprochen wie Sinn und Zweck von zertifizierten Architekten oder einer nationalen Denkmalinstitution. Letztendlich ist der deutsch-französische Vergleich als Versuch zu verstehen, durch die Auseinandersetzung mit einer anderen Denkmal-Nation das eigene System, die eigenen Vorgehensweisen unter einem anderen Blickwinkel zu bewerten.
Von der französischen Denkmalpflege lernen?
Bongiorno, Biagia (Autor:in) / Humboldt-Universität Zu Berlin (Gastgebende Institution)
2002
Sonstige
Elektronische Ressource
Deutsch
Eine Geschichte der französischen Denkmalpflege
DataCite | 1918
|Denkmalpflege - Architekten in der Denkmalpflege
Online Contents | 2005
|DataCite | 1918
DataCite | 1916