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Kulturlandschaft als planerisches Konzept. Die Einbindung des Schutzgutes "historische Kulturlandschaft" in der Planungsregion Oberfranken-West
Vielfältige Kulturlandschaften sind ein Markenzeichen Bayerns. Als Schmelztiegel des reichhaltigen Natur- und Kulturerbes bilden sie die Basis für die regionale Identität in einem zusammenwachsenden Europa. Im Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK) von 1999 und in der am 01.03.2004 in Kraft getretenen Europäischen Landschaftskonvention (European Landscape Convention) wird „Kulturlandschaft“ bzw. „Landschaft“ als ein wesentliches Leit- und Rahmenkonzept für die räumliche Planung hervorgehoben. Die Forderung nach der Tradierung von in der Landschaft ablesbarer Geschichte spiegelt sich auch in den gesetzlichen Aufträgen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und Bayerischen Naturschutzgesetzes, des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung wie auch des Bundesraumordnungsgesetzes wieder. Im Kern geht es darum, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge der Kulturlandschaften in ihrer prägenden Aussagekraft zu bewahren und Substanz schonend zu entwickeln. Die spezifische Ausprägung und das Zusammenspiel der in der Kulturlandschaft verorteten historischen Kulturlandschaftselemente bringt eine an den Raum gebundene Eigenart und Historie hervor, die die Identifikationskraft und die Heimatverbundenheit der Menschen mit ihrer Region fördern. Die Bewahrung und Entwicklung der Kulturlandschaften Bayerns ist eine Aufgabe, die sich nicht nur an die Raum- und Landschaftsplanung richtet, sondern dazu sind alle aufgerufen. Mit diesem Ansinnen wurde im Jahr 2002 das Pilotprojekt „Die historische Kulturlandschaft in der Region Oberfranken-West“ als ein Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Landesämter für Umwelt und für Denkmalpflege begonnen, um den kulturhistorischen Bedeutungsgehalt dieser 3675 km² großen und im Norden Bayerns gelegenen Region aufzuzeigen und in den regionalen Planungsprozess einzubringen. Ein besonderes Anliegen war die Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit für den Wert dieser Kulturlandschaft. Ende 2003 wurde das Modellvorhaben erfolgreich abgeschlossen. Es wurden über 1500 historische Kulturlandschaftselemente und -elementkomplexe erhoben und 112 Kulturlandschaftsräume verschiedener Wertstufen abgegrenzt. Aufgrund ihrer sehr hohen Bedeutung wurden 26 Kulturlandschaftsräume als historische Kulturlandschaften angesprochen. Das Schutzgut „historische Kulturlandschaft“ fand Eingang in das Landschaftsentwicklungskonzept der Region Oberfranken-West. Erstmalig in Deutschland wurde hier neben den biotischen, abiotischen und ästhetischen Schutzaspekten auch der kulturhistorische Belang gleichwertig in der Landschaftsplanung auf regionaler Ebene behandelt und fand auch in den Ziel- und Maßnahmenkonzepten seinen Ausdruck. Die vorliegende Dissertation schildert die im Modellvorhaben angewandte methodische Vorgehensweise, die Bewertungssystematik und die Darstellungsform der erzielten Ergebnisse. Ferner wird die Frage diskutiert, wie das Schutzgut „historische Kulturlandschaft“ auf der regionalen Planungsebene integriert werden kann. Letztendlich muss die Bewahrung und Weiterentwicklung der historischen Kulturlandschaft und ihrer Bestandteile als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden. Als wesentliche Voraussetzung hierfür bedarf es in Bayern einer landesweiten Erfassung der historischen Kulturlandschaftselemente überörtlicher Bedeutung. Einhergehend muss Netzwerkbildung und Bewusstseinsbildung betrieben werden, um auf diesem Wege ein Bündnis für die Kulturlandschaften Bayerns zu schmieden, das sich der ästhetischen und kulturhistorischen Werte der Kulturlandschaften Bayerns bewusst ist und im Sinne eines planerischen Konzeptes in künftige Entwicklungsstrategien einzubinden versucht.
Kulturlandschaft als planerisches Konzept. Die Einbindung des Schutzgutes "historische Kulturlandschaft" in der Planungsregion Oberfranken-West
Vielfältige Kulturlandschaften sind ein Markenzeichen Bayerns. Als Schmelztiegel des reichhaltigen Natur- und Kulturerbes bilden sie die Basis für die regionale Identität in einem zusammenwachsenden Europa. Im Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK) von 1999 und in der am 01.03.2004 in Kraft getretenen Europäischen Landschaftskonvention (European Landscape Convention) wird „Kulturlandschaft“ bzw. „Landschaft“ als ein wesentliches Leit- und Rahmenkonzept für die räumliche Planung hervorgehoben. Die Forderung nach der Tradierung von in der Landschaft ablesbarer Geschichte spiegelt sich auch in den gesetzlichen Aufträgen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und Bayerischen Naturschutzgesetzes, des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung wie auch des Bundesraumordnungsgesetzes wieder. Im Kern geht es darum, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge der Kulturlandschaften in ihrer prägenden Aussagekraft zu bewahren und Substanz schonend zu entwickeln. Die spezifische Ausprägung und das Zusammenspiel der in der Kulturlandschaft verorteten historischen Kulturlandschaftselemente bringt eine an den Raum gebundene Eigenart und Historie hervor, die die Identifikationskraft und die Heimatverbundenheit der Menschen mit ihrer Region fördern. Die Bewahrung und Entwicklung der Kulturlandschaften Bayerns ist eine Aufgabe, die sich nicht nur an die Raum- und Landschaftsplanung richtet, sondern dazu sind alle aufgerufen. Mit diesem Ansinnen wurde im Jahr 2002 das Pilotprojekt „Die historische Kulturlandschaft in der Region Oberfranken-West“ als ein Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Landesämter für Umwelt und für Denkmalpflege begonnen, um den kulturhistorischen Bedeutungsgehalt dieser 3675 km² großen und im Norden Bayerns gelegenen Region aufzuzeigen und in den regionalen Planungsprozess einzubringen. Ein besonderes Anliegen war die Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit für den Wert dieser Kulturlandschaft. Ende 2003 wurde das Modellvorhaben erfolgreich abgeschlossen. Es wurden über 1500 historische Kulturlandschaftselemente und -elementkomplexe erhoben und 112 Kulturlandschaftsräume verschiedener Wertstufen abgegrenzt. Aufgrund ihrer sehr hohen Bedeutung wurden 26 Kulturlandschaftsräume als historische Kulturlandschaften angesprochen. Das Schutzgut „historische Kulturlandschaft“ fand Eingang in das Landschaftsentwicklungskonzept der Region Oberfranken-West. Erstmalig in Deutschland wurde hier neben den biotischen, abiotischen und ästhetischen Schutzaspekten auch der kulturhistorische Belang gleichwertig in der Landschaftsplanung auf regionaler Ebene behandelt und fand auch in den Ziel- und Maßnahmenkonzepten seinen Ausdruck. Die vorliegende Dissertation schildert die im Modellvorhaben angewandte methodische Vorgehensweise, die Bewertungssystematik und die Darstellungsform der erzielten Ergebnisse. Ferner wird die Frage diskutiert, wie das Schutzgut „historische Kulturlandschaft“ auf der regionalen Planungsebene integriert werden kann. Letztendlich muss die Bewahrung und Weiterentwicklung der historischen Kulturlandschaft und ihrer Bestandteile als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden. Als wesentliche Voraussetzung hierfür bedarf es in Bayern einer landesweiten Erfassung der historischen Kulturlandschaftselemente überörtlicher Bedeutung. Einhergehend muss Netzwerkbildung und Bewusstseinsbildung betrieben werden, um auf diesem Wege ein Bündnis für die Kulturlandschaften Bayerns zu schmieden, das sich der ästhetischen und kulturhistorischen Werte der Kulturlandschaften Bayerns bewusst ist und im Sinne eines planerischen Konzeptes in künftige Entwicklungsstrategien einzubinden versucht.
Kulturlandschaft als planerisches Konzept. Die Einbindung des Schutzgutes "historische Kulturlandschaft" in der Planungsregion Oberfranken-West
Cultural landscape as a planning concept. The integration of the preservation object historical cultural landscape at the regional planning level in Upper Franconia-West
Büttner, Thomas (Autor:in)
2009
Sonstige
Elektronische Ressource
Deutsch
DDC:
710
Katalog Agrar | 2001
Historische Kulturlandschaft und Denkmalpflege
DeGruyter | 1997
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