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Effizientere Regionalplanung durch das Raumordnungsverfahren?
Das Raumordnungsverfahren (ROV) wird auch neben vorhandenen Regionalplänen von großer Bedeutung bleiben, nicht zuletzt deshalb, weil sich mit diesem bewährten und flexiblen Instrument Schwächen im gültigen System der Raumordnung und Landesplanung teilweise ausgleichen lassen. Allerdings steckt in einer intensiven Anwendung dieses Verfahrens, wie sie insbesondere in Bayern üblich ist, wo sich das Instrument in der Praxis von den Plänen und Programmen teilweise verselbständigt hat, durchaus auch die Gefahr einer Beeinträchtigung der Regionalplanung. Diese Beeinträchtigung beruht weniger auf der in der Literatur immer wieder warnend hervorgehobenen Antinomie der Instrumente Planung als Gesamtschau und ROV als Einzelfallabstimmung. Das Problem ist vielmehr die verwaltungsorganisatorische Trennung dieser beiden Instrumente, wie sie mehr oder weniger in allen Bundesländern üblich ist, die das ROV anwenden. Dadurch wird die Institution Regionalplanung bzw. Regionaler Planungsverband gezwungen, Entscheidungsbefugnisse an die mit der Durchführung des ROV betrauten Landesplanungsbehörden abzugeben. Um die weitgehend unbestrittenen Vorzüge des ROV weiterhin oder (durch Fortentwicklung des Instruments) zunehmend ausnutzen zu können, ohne daß dies – wie bisher – auf Kosten der Institution Regionalplanung geht, sollte dieses Instrument in die Hände der Regionalen Planungsverbände bzw. der sonst für die Regionalplanung zuständigen Stellen gelegt werden. Damit würde die Regionalplanung als Institution vorteilhaft gestärkt und der in letzter Zeit zunehmend laut gewordenen Forderung Rechnung getragen, die Raumordnungspolitik insgesamt zu dezentralisieren.
Effizientere Regionalplanung durch das Raumordnungsverfahren?
Das Raumordnungsverfahren (ROV) wird auch neben vorhandenen Regionalplänen von großer Bedeutung bleiben, nicht zuletzt deshalb, weil sich mit diesem bewährten und flexiblen Instrument Schwächen im gültigen System der Raumordnung und Landesplanung teilweise ausgleichen lassen. Allerdings steckt in einer intensiven Anwendung dieses Verfahrens, wie sie insbesondere in Bayern üblich ist, wo sich das Instrument in der Praxis von den Plänen und Programmen teilweise verselbständigt hat, durchaus auch die Gefahr einer Beeinträchtigung der Regionalplanung. Diese Beeinträchtigung beruht weniger auf der in der Literatur immer wieder warnend hervorgehobenen Antinomie der Instrumente Planung als Gesamtschau und ROV als Einzelfallabstimmung. Das Problem ist vielmehr die verwaltungsorganisatorische Trennung dieser beiden Instrumente, wie sie mehr oder weniger in allen Bundesländern üblich ist, die das ROV anwenden. Dadurch wird die Institution Regionalplanung bzw. Regionaler Planungsverband gezwungen, Entscheidungsbefugnisse an die mit der Durchführung des ROV betrauten Landesplanungsbehörden abzugeben. Um die weitgehend unbestrittenen Vorzüge des ROV weiterhin oder (durch Fortentwicklung des Instruments) zunehmend ausnutzen zu können, ohne daß dies – wie bisher – auf Kosten der Institution Regionalplanung geht, sollte dieses Instrument in die Hände der Regionalen Planungsverbände bzw. der sonst für die Regionalplanung zuständigen Stellen gelegt werden. Damit würde die Regionalplanung als Institution vorteilhaft gestärkt und der in letzter Zeit zunehmend laut gewordenen Forderung Rechnung getragen, die Raumordnungspolitik insgesamt zu dezentralisieren.
Effizientere Regionalplanung durch das Raumordnungsverfahren?
Markus Schubert (Autor:in)
1985
Aufsatz (Zeitschrift)
Elektronische Ressource
Unbekannt
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