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Wirtschaftsschwache Gebiete: Politik der offenen Hand oder Strategie der staatlich gestützten regionalen Eigenentwicklung?
Aktuelle Forschungsberichte signalisieren, daß die regionalen Entwicklungs- und Strukturdisparitäten auch in Zukunft – unter Umständen sogar verstärkt – fortbestehen werden, begünstigt u. a. durch weit- und binnenwirtschaftliche Strukturverschiebungen, technologische Entwicklungsprozesse und die Überlegenheit der dominierenden Wirtschaftszentren mit ihren institutionell und infrastrukturell überragenden Ausstattungen. Trotz überproportionaler finanzieller Förderung der wirtschaftsschwachen Regionen – vor allem im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung – ist es nicht gelungen, die regionalen Ungleichgewichte auf den Arbeitsmärkten entscheidend und nachhaltig zu verringern oder gar zu beseitigen. Ein Grund liegt mit darin, daß die staatlichen Fördermaßnahmen zu wenig die eigentlichen Ursachen regionaler Entwicklungs- und Strukturprobleme berücksichtigen und die regionalspezifischen Defizite und Engpässe nicht gezielt durch z. B. ressortkoordinierte Maßnahmen unter Beachtung der regionalen Prioritätserfordernisse angehen. Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt, welche konkreten Möglichkeiten bestehen, auf Basis des vorhandenen (Planungs‑, Organisations- und Förderungs‑) Instrumentariums eine wirksamere und umfassendere regionale Entwicklungspolitik als bisher durchzusetzen, die nicht nur globalen staatlichen Zielvorstellungen, sondern auch den Prioritätsüberlegungen der betroffenen Regionen gerecht werden. Ausgangspunkt einer solchen Politik ist eine Strategie der staatlich gestützten regionalen Eigenentwicklung, d. h. eine Mobilisierung, Nutzung und Stärkung des in der Region ansässigen Potentials bei gleichzeitiger flankierender staatlicher finanzieller und institutioneller Förderung. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei sowohl die institutionalisierte Zusammenarbeit der insbesondere arbeitsmarktpolitisch bedeutsamen regionalen Organisationen als auch die Koordinierung von Planungen und Maßnahmen auf horizontaler Ebene (Fachressorts) und in vertikaler Richtung (Kommunen/Regionen/Land). Das zur Durchsetzung dieser Strategie geeignete planerische, organisatorische/institutionelle und förderpolitische Instrumentarium ist bereits existent. Es kann jedoch erst dann seine Wirkung entfalten, wenn die politische Bereitschaft und die administrative Fähigkeit zu seiner Anwendung gegeben sind und der Wille zur Konsensbildung der Beteiligten – unter Zurückstellung ressort- und gruppenspezifischen Konkurrenzdenkens – besteht.
Wirtschaftsschwache Gebiete: Politik der offenen Hand oder Strategie der staatlich gestützten regionalen Eigenentwicklung?
Aktuelle Forschungsberichte signalisieren, daß die regionalen Entwicklungs- und Strukturdisparitäten auch in Zukunft – unter Umständen sogar verstärkt – fortbestehen werden, begünstigt u. a. durch weit- und binnenwirtschaftliche Strukturverschiebungen, technologische Entwicklungsprozesse und die Überlegenheit der dominierenden Wirtschaftszentren mit ihren institutionell und infrastrukturell überragenden Ausstattungen. Trotz überproportionaler finanzieller Förderung der wirtschaftsschwachen Regionen – vor allem im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung – ist es nicht gelungen, die regionalen Ungleichgewichte auf den Arbeitsmärkten entscheidend und nachhaltig zu verringern oder gar zu beseitigen. Ein Grund liegt mit darin, daß die staatlichen Fördermaßnahmen zu wenig die eigentlichen Ursachen regionaler Entwicklungs- und Strukturprobleme berücksichtigen und die regionalspezifischen Defizite und Engpässe nicht gezielt durch z. B. ressortkoordinierte Maßnahmen unter Beachtung der regionalen Prioritätserfordernisse angehen. Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt, welche konkreten Möglichkeiten bestehen, auf Basis des vorhandenen (Planungs‑, Organisations- und Förderungs‑) Instrumentariums eine wirksamere und umfassendere regionale Entwicklungspolitik als bisher durchzusetzen, die nicht nur globalen staatlichen Zielvorstellungen, sondern auch den Prioritätsüberlegungen der betroffenen Regionen gerecht werden. Ausgangspunkt einer solchen Politik ist eine Strategie der staatlich gestützten regionalen Eigenentwicklung, d. h. eine Mobilisierung, Nutzung und Stärkung des in der Region ansässigen Potentials bei gleichzeitiger flankierender staatlicher finanzieller und institutioneller Förderung. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei sowohl die institutionalisierte Zusammenarbeit der insbesondere arbeitsmarktpolitisch bedeutsamen regionalen Organisationen als auch die Koordinierung von Planungen und Maßnahmen auf horizontaler Ebene (Fachressorts) und in vertikaler Richtung (Kommunen/Regionen/Land). Das zur Durchsetzung dieser Strategie geeignete planerische, organisatorische/institutionelle und förderpolitische Instrumentarium ist bereits existent. Es kann jedoch erst dann seine Wirkung entfalten, wenn die politische Bereitschaft und die administrative Fähigkeit zu seiner Anwendung gegeben sind und der Wille zur Konsensbildung der Beteiligten – unter Zurückstellung ressort- und gruppenspezifischen Konkurrenzdenkens – besteht.
Wirtschaftsschwache Gebiete: Politik der offenen Hand oder Strategie der staatlich gestützten regionalen Eigenentwicklung?
Folkwin Wolf (Autor:in)
1987
Aufsatz (Zeitschrift)
Elektronische Ressource
Unbekannt
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