Eine Plattform für die Wissenschaft: Bauingenieurwesen, Architektur und Urbanistik
Gründung für eine Offshore-Windenergieanlage
Eine Gründung (10) für eine Offshore-Windenergieanlage (WEA) hat einen Anschluss- und Übergangsstück (11), zum Verbinden mit einem Turmabschnitt (T) der Windenergieanlage (WEA), einen dem Anschluss- und Übergangsstück (11) in einer vertikalen Richtung gegenüberliegenden, unterhalb desselben angeordneten Auflagerabschnitt (16) und einen Zwischenabschnitt (13), der sich in vertikaler Richtung erstreckt und das Anschluss- und Übergangsstück (11) mit dem Auflagerabschnitt (16) verbindet. Der Auflagerabschnitt (16) hat in einer Richtung quer zu der vertikalen Richtung eine größere Ausdehnung als das Anschluss- und Übergangsstück (11).Der Zwischenabschnitt (13) ist in einer Fachwerkbauweise mit Pfeiler- (19) und Strebenelementen (20, 26) gebildet. Ein maximaler Abstand eines Endpunktes des Auflagerabschnittes (16) von einer vertikalen Mittelachse der Gründung (10) beträgt wenigstens das Siebenfache eines Radius des Anschluss- und Übergangsstücks (11) an einer Verbindungsstelle (12) zum Verbinden mit einem Turmabschnitt (T) der Windenergieanlage (WEA). An dem Auflagerabschnitt (16) sind in maximal von der vertikalen Mittelachse der Gründung beabstandeten Bereichen vertikal über den Auflagerabschnitt (16) nach unten vorstehende Stützelemente (17) angeordnet.Damit wird Gründung angegeben, die ein festes und sicheres Aufstellen einer Offshore-Windenergieanlage bei punktueller Lasteinleitung aber ohne die Einleitung wesentlicher Zugkräfte erlaubt, zugleich kostengünstig herstell- und aufstellbar ist.
Gründung für eine Offshore-Windenergieanlage
Eine Gründung (10) für eine Offshore-Windenergieanlage (WEA) hat einen Anschluss- und Übergangsstück (11), zum Verbinden mit einem Turmabschnitt (T) der Windenergieanlage (WEA), einen dem Anschluss- und Übergangsstück (11) in einer vertikalen Richtung gegenüberliegenden, unterhalb desselben angeordneten Auflagerabschnitt (16) und einen Zwischenabschnitt (13), der sich in vertikaler Richtung erstreckt und das Anschluss- und Übergangsstück (11) mit dem Auflagerabschnitt (16) verbindet. Der Auflagerabschnitt (16) hat in einer Richtung quer zu der vertikalen Richtung eine größere Ausdehnung als das Anschluss- und Übergangsstück (11).Der Zwischenabschnitt (13) ist in einer Fachwerkbauweise mit Pfeiler- (19) und Strebenelementen (20, 26) gebildet. Ein maximaler Abstand eines Endpunktes des Auflagerabschnittes (16) von einer vertikalen Mittelachse der Gründung (10) beträgt wenigstens das Siebenfache eines Radius des Anschluss- und Übergangsstücks (11) an einer Verbindungsstelle (12) zum Verbinden mit einem Turmabschnitt (T) der Windenergieanlage (WEA). An dem Auflagerabschnitt (16) sind in maximal von der vertikalen Mittelachse der Gründung beabstandeten Bereichen vertikal über den Auflagerabschnitt (16) nach unten vorstehende Stützelemente (17) angeordnet.Damit wird Gründung angegeben, die ein festes und sicheres Aufstellen einer Offshore-Windenergieanlage bei punktueller Lasteinleitung aber ohne die Einleitung wesentlicher Zugkräfte erlaubt, zugleich kostengünstig herstell- und aufstellbar ist.
Gründung für eine Offshore-Windenergieanlage
VOSSBECK MARC (Autor:in)
17.01.2019
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
Europäisches Patentamt | 2020
|Europäisches Patentamt | 2023
|