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Anbauteil (8) für eine Stabmatte (1), ausgebildet zum Einsetzen in eine durch eine Anzahl Quer- und Längsstäbe (2, 3) begrenzte Stabmattenmasche (7) der Stabmatte (1), dadurch gekennzeichnet,- daß das Anbauteil (8) einen streifen- oder plattenförmigen Grundkörper (9) mit wenigstens einer Sichtfläche (11, 12) aufweist, wobei der Grundkörper (9) an wenigstens einer seiner Seitenkanten (15, 16) eine Aufnahmenut (17, 18) aufweist, die zur Aufnahme eines die Stabmattenmasche (7) begrenzenden Quer- oder Längsstabes (2, 3) ausgebildet ist, wobei in der Aufnahmenut (17) ein Federelement (19) angeordnet ist, das durch einen in die Aufnahmenut (17) aufgenommenen Quer- oder Längsstab (2, 3) beaufschlagbar ist,- daß die Höhe (H(AT)) des Anbauteils (8) größer ist als die lichte Höhe (H(ZF)) der Stabmattenmasche (7) und/oder daß die Breite (B(AT)) des Anbauteils (8) größer ist als die lichte Breite (B(ZF)) der Stabmattenmasche (7),- und daß das Anbauteil (8) an einem Quer- oder Längsstab (2, 3) in einer von seiner Montageendposition (21) abweichenden Montagevorposition (20) anbringbar ist, aus welcher Montagevorposition (20) es in seine Montageendposition (21) in die Stabmattenmasche (7) überführbar ist.
Anbauteil (8) für eine Stabmatte (1), ausgebildet zum Einsetzen in eine durch eine Anzahl Quer- und Längsstäbe (2, 3) begrenzte Stabmattenmasche (7) der Stabmatte (1), dadurch gekennzeichnet,- daß das Anbauteil (8) einen streifen- oder plattenförmigen Grundkörper (9) mit wenigstens einer Sichtfläche (11, 12) aufweist, wobei der Grundkörper (9) an wenigstens einer seiner Seitenkanten (15, 16) eine Aufnahmenut (17, 18) aufweist, die zur Aufnahme eines die Stabmattenmasche (7) begrenzenden Quer- oder Längsstabes (2, 3) ausgebildet ist, wobei in der Aufnahmenut (17) ein Federelement (19) angeordnet ist, das durch einen in die Aufnahmenut (17) aufgenommenen Quer- oder Längsstab (2, 3) beaufschlagbar ist,- daß die Höhe (H(AT)) des Anbauteils (8) größer ist als die lichte Höhe (H(ZF)) der Stabmattenmasche (7) und/oder daß die Breite (B(AT)) des Anbauteils (8) größer ist als die lichte Breite (B(ZF)) der Stabmattenmasche (7),- und daß das Anbauteil (8) an einem Quer- oder Längsstab (2, 3) in einer von seiner Montageendposition (21) abweichenden Montagevorposition (20) anbringbar ist, aus welcher Montagevorposition (20) es in seine Montageendposition (21) in die Stabmattenmasche (7) überführbar ist.
Anbauteil für eine Stabmatte
STEINEL PETER (Autor:in)
22.08.2024
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
IPC:
E04H
Gebäude oder ähnliche Bauwerke für besondere Zwecke
,
BUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES
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