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Sanitäres Einbauteil, Dichtverbindung und Sanitärarmatur
Es wird somit ein sanitäres Einbauteil (1), welches beispielsweise als ein Ventil (2) und/oder ein Umstellventil (3) ausgeführt sein kann, und bei dem wenigstens ein Dichtring (9, 18, 19, 20), der beispielsweise als O-Ring ausgeführt sein kann, an einer Auflagefläche (10, 22) an einem Gehäuseteil (11, 21) des sanitären Einbauteils (1) aufliegt, und wobei die Auflagefläche (10, 22) wenigstens eine vorzugsweise umlaufende Rippe (12, 13, 14, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34) aufweist. Außerdem wird eine Dichtverbindung (200) zwischen zwei stationären Teilen (11, 21, 100) vorgeschlagen, wobei wenigstens eines der Teile (11, 21, 100) ein Gehäuseteil (11, 21) eines sanitären Einbauteils (1) sein kann, wobei das sanitäre Einbauteil (1) ein erfindungsgemäßes sanitäres Einbauteil (1) sein kann, wobei zwischen die zwei Teile (11, 21, 100) ein Dichtring (9, 18, 19, 20) eingelegt ist, und wobei jedes der zwei Teile (11, 21, 100) eine Pressfläche (201, 202) für den Dichtring (9, 18, 19, 20) ausbildet, und wobei wenigstens eine der Pressflächen (201, 202) wenigstens eine vorzugsweise umlaufende Rippe (12, 13, 14, 27, 28, 29 30, 31, 32, 33, 34) aufweist. Ferner wird eine Sanitärarmatur (100) vorgeschlagen, welche ein erfindungsgemäßes sanitäres Einbauteil (1) und/oder eine erfindungsgemäße Dichtverbindung (200) aufweist.
Sanitäres Einbauteil, Dichtverbindung und Sanitärarmatur
Es wird somit ein sanitäres Einbauteil (1), welches beispielsweise als ein Ventil (2) und/oder ein Umstellventil (3) ausgeführt sein kann, und bei dem wenigstens ein Dichtring (9, 18, 19, 20), der beispielsweise als O-Ring ausgeführt sein kann, an einer Auflagefläche (10, 22) an einem Gehäuseteil (11, 21) des sanitären Einbauteils (1) aufliegt, und wobei die Auflagefläche (10, 22) wenigstens eine vorzugsweise umlaufende Rippe (12, 13, 14, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34) aufweist. Außerdem wird eine Dichtverbindung (200) zwischen zwei stationären Teilen (11, 21, 100) vorgeschlagen, wobei wenigstens eines der Teile (11, 21, 100) ein Gehäuseteil (11, 21) eines sanitären Einbauteils (1) sein kann, wobei das sanitäre Einbauteil (1) ein erfindungsgemäßes sanitäres Einbauteil (1) sein kann, wobei zwischen die zwei Teile (11, 21, 100) ein Dichtring (9, 18, 19, 20) eingelegt ist, und wobei jedes der zwei Teile (11, 21, 100) eine Pressfläche (201, 202) für den Dichtring (9, 18, 19, 20) ausbildet, und wobei wenigstens eine der Pressflächen (201, 202) wenigstens eine vorzugsweise umlaufende Rippe (12, 13, 14, 27, 28, 29 30, 31, 32, 33, 34) aufweist. Ferner wird eine Sanitärarmatur (100) vorgeschlagen, welche ein erfindungsgemäßes sanitäres Einbauteil (1) und/oder eine erfindungsgemäße Dichtverbindung (200) aufweist.
Sanitäres Einbauteil, Dichtverbindung und Sanitärarmatur
OEHLER PHILIPP (Autor:in) / FANGMEIER MARTIN (Autor:in) / MEYER BURKHARD (Autor:in) / HAUTH MATTHIAS (Autor:in)
08.05.2024
Patent
Elektronische Ressource
Deutsch
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