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Rechtsschutzmöglichkeiten bei Aufträgen mit öffentlichen Mitteln
Zu Beginn des Artikels begründet der Autor ausführlich, warum die DB AG und ihre Konzerntöchter als öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) anzusehen sind. Daraus ergibt sich ein Vergaberechtsschutz, der sich allerdings je nach Auftragssumme über bzw. unter den jeweiligen Schwellenwerten und bei Rahmenverträgen/Präqualifikation anders gestaltet. Nach dem Zuschlag auf ein abgegebenes Angebot gelten die gesetzlichen Vorschriften wie z.B. insbesondere im BGB festgehalten.
Rechtsschutzmöglichkeiten bei Aufträgen mit öffentlichen Mitteln
Zu Beginn des Artikels begründet der Autor ausführlich, warum die DB AG und ihre Konzerntöchter als öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) anzusehen sind. Daraus ergibt sich ein Vergaberechtsschutz, der sich allerdings je nach Auftragssumme über bzw. unter den jeweiligen Schwellenwerten und bei Rahmenverträgen/Präqualifikation anders gestaltet. Nach dem Zuschlag auf ein abgegebenes Angebot gelten die gesetzlichen Vorschriften wie z.B. insbesondere im BGB festgehalten.
Rechtsschutzmöglichkeiten bei Aufträgen mit öffentlichen Mitteln
EI - Der Eisenbahningenieur ; 55 ; 51-55
01.01.2004
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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