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Satzungsrecht zur ÖPNV-Finanzierung in der Praxi
Im Hintergrund der Diskussion über Vergabe- und Wettbewerbsstrukturen im ÖPNV weckt ein neues Finanzierungsinstrument für den ÖPNV, die kommunale Fördersatzung, das Interesse. Bisher kamen für die Finanzierung des ÖPNV der allgemeine Defizitausgleich und die Querverbundsfinanzierung in Frage, neuerdings auch die Finanzierung über Satzungsrecht, das wesentlich zur Steuerung von Qualität und Quantität beitragen kann, denn wer diese Regeln aufstellt, besitzt nicht zuletzt den Schlüssel dazu, wo und wie welche ÖPNV-Leistungen von einem Verkehrunternehmen angeboten werden und ob dies zu den wirtschaftlich gewollten Rahmen Bedingungen erfolgt. Zahlungen, die auf dieser Grundlage erfolgen, sind für die Verkehrsunternehmen Erträge im handelsrechtlichen Sinn und stellen die Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsleistung nicht in Frage. Nahverkehrsplan und Finanzierungssatzungen sollten Hand in Hand aufgestellt werden und Wechselwirkungen sowie Marktbeeinflussungen gut durchdacht werden. Der Beitrag will die ÖPNV-Finanzierung versachlichen und die Bedeutung der Finanzierung für die Genehmigungspraxis herausarbeiten. Dabei wird das Finanzierungsinstrument der "Satzung" beleuchtet mit Beispielen aus der Praxis (neue Satzungen im Jahr 2005 im Land Sachsen-Anhalt in den Landkreisen Wittenberg und Quedlinburg).
Satzungsrecht zur ÖPNV-Finanzierung in der Praxi
Im Hintergrund der Diskussion über Vergabe- und Wettbewerbsstrukturen im ÖPNV weckt ein neues Finanzierungsinstrument für den ÖPNV, die kommunale Fördersatzung, das Interesse. Bisher kamen für die Finanzierung des ÖPNV der allgemeine Defizitausgleich und die Querverbundsfinanzierung in Frage, neuerdings auch die Finanzierung über Satzungsrecht, das wesentlich zur Steuerung von Qualität und Quantität beitragen kann, denn wer diese Regeln aufstellt, besitzt nicht zuletzt den Schlüssel dazu, wo und wie welche ÖPNV-Leistungen von einem Verkehrunternehmen angeboten werden und ob dies zu den wirtschaftlich gewollten Rahmen Bedingungen erfolgt. Zahlungen, die auf dieser Grundlage erfolgen, sind für die Verkehrsunternehmen Erträge im handelsrechtlichen Sinn und stellen die Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsleistung nicht in Frage. Nahverkehrsplan und Finanzierungssatzungen sollten Hand in Hand aufgestellt werden und Wechselwirkungen sowie Marktbeeinflussungen gut durchdacht werden. Der Beitrag will die ÖPNV-Finanzierung versachlichen und die Bedeutung der Finanzierung für die Genehmigungspraxis herausarbeiten. Dabei wird das Finanzierungsinstrument der "Satzung" beleuchtet mit Beispielen aus der Praxis (neue Satzungen im Jahr 2005 im Land Sachsen-Anhalt in den Landkreisen Wittenberg und Quedlinburg).
Satzungsrecht zur ÖPNV-Finanzierung in der Praxi
Karnop, Stefan (Autor:in)
Stadtverkehr ; 52 ; 26-28
01.01.2007
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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