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Auftragsvergabe im ÖPNV: Neue Wege
Impulse für mehr Wettbewerb, Effizienz und Kundenfreundlichkeit in Zeiten des Wandel
Die neue EU-Verordnung "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten auf Schiene und Straße" wird die EWG Nr. 1191/69 aus dem Jahr 1969 ersetzen. Sie hat zum Ziel, den europäischen Nahverkehrsmarkt stärker dem Wettbewerb zu öffnen. Die Kürzungen der Zuschüsse für den ÖPNV in Deutschland führen zur gleichen Zeit dazu, dass den Aufgabenträgern - Ländern und Kommunen - große finanzielle Einbußen bei den Nahverkehrsbudgets entstehen. Damit unter diesen Bedingungen ein qualitativ hochwertiges Nahverkehrsangebot bei akzeptablen Fahrpreisen gewährleistet werden kann, müssen vertragliche Leistungsanreize gegeben und die unternehmerische Eigenverantwortung der Betreiber gestärkt werden. Auch nach der neuen EU-Verordnung dürfen die Aufgabenträger in Deutschland, Nahverkehrsleistungen selbst erbringen oder diese ohne Ausschreibung an einen so genannten internen Betreiber vergeben,der sich dann allerdings nicht an Ausschreibungen außerhalb der Region beteiligen darf. Es ist jedoch eine zunehmende Vergabe von ÖPNV-Verkehrsleistungen im Wettbewerb in Deutschland zu beobachten. Neue Formen der Kooperation und eine Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten in der Vertragspraxis tragen dazu bei, dass der ÖPNV auch unter den geänderten Bedingungen weiterhin kostengünstig und effizient betrieben werden kann.
Auftragsvergabe im ÖPNV: Neue Wege
Impulse für mehr Wettbewerb, Effizienz und Kundenfreundlichkeit in Zeiten des Wandel
Die neue EU-Verordnung "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten auf Schiene und Straße" wird die EWG Nr. 1191/69 aus dem Jahr 1969 ersetzen. Sie hat zum Ziel, den europäischen Nahverkehrsmarkt stärker dem Wettbewerb zu öffnen. Die Kürzungen der Zuschüsse für den ÖPNV in Deutschland führen zur gleichen Zeit dazu, dass den Aufgabenträgern - Ländern und Kommunen - große finanzielle Einbußen bei den Nahverkehrsbudgets entstehen. Damit unter diesen Bedingungen ein qualitativ hochwertiges Nahverkehrsangebot bei akzeptablen Fahrpreisen gewährleistet werden kann, müssen vertragliche Leistungsanreize gegeben und die unternehmerische Eigenverantwortung der Betreiber gestärkt werden. Auch nach der neuen EU-Verordnung dürfen die Aufgabenträger in Deutschland, Nahverkehrsleistungen selbst erbringen oder diese ohne Ausschreibung an einen so genannten internen Betreiber vergeben,der sich dann allerdings nicht an Ausschreibungen außerhalb der Region beteiligen darf. Es ist jedoch eine zunehmende Vergabe von ÖPNV-Verkehrsleistungen im Wettbewerb in Deutschland zu beobachten. Neue Formen der Kooperation und eine Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten in der Vertragspraxis tragen dazu bei, dass der ÖPNV auch unter den geänderten Bedingungen weiterhin kostengünstig und effizient betrieben werden kann.
Auftragsvergabe im ÖPNV: Neue Wege
Impulse für mehr Wettbewerb, Effizienz und Kundenfreundlichkeit in Zeiten des Wandel
Internationales Verkehrswesen ; 59 ; 536-537
01.01.2007
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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