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Bauaufsichtliche Behandlung des Brandschutzes in Empfangsgebäuden
Nach der Brandkatastrophe im Abfertigungsgebäude des Flughafens Düsseldorf am 11. April 1996 hat die DB AG eine Untersuchung des Brandschutzzustandes in ausgewählten Bahnhöfen veranlasst. Im Sommer 1998 hat dann das Bundesministerium für Verkehr (BMV) das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit der Erarbeitung eines Leitfadens für den Brandschutz in Personenverkehrsanlagen beauftragt. Der Leitfaden wurde im Januar 2001 offiziell eingeführt und in die Eisenbahnspezifische Liste der Technischen Baubestimmungen (ELTB) Stand 3/2001 aufgenommen; dadurch erhielt er den Stellenwert einer zwingend bei Bau und Änderung von Empfangsgebäuden zu beachtenden technischen Regel. Bei den Umbauvorhaben der Bahnhöfe in den letzten Jahren war das EBA als Aufsichtsbehörde für die bauaufsichtliche Prüfung und die bautechnische Prüfung des ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes zuständig. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Rechtssituation zur Bauaufsicht über Eisenbahnbetriebsanlagen sowie über die Situation des baulichen Brandschutzes im Jahr 1996. Weiter wird dann die Entwicklung des Brandschutz-Leitfadens, die Anwendung des Leitfadens bei Bestandsanlagen (Kriterium Personenzahl, Bauart und Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik) sowie bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Anlagen beschrieben. 2011 wurde der Leitfaden im Abschnitt 5 hinsichtlich der Regelungen des organisatorischen Brandschutzes überarbeitet und aktualisiert. Abschließend wird die aktuelle Situation dargestellt und es werden Problemstellungen kurz beschrieben.
Bauaufsichtliche Behandlung des Brandschutzes in Empfangsgebäuden
Nach der Brandkatastrophe im Abfertigungsgebäude des Flughafens Düsseldorf am 11. April 1996 hat die DB AG eine Untersuchung des Brandschutzzustandes in ausgewählten Bahnhöfen veranlasst. Im Sommer 1998 hat dann das Bundesministerium für Verkehr (BMV) das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit der Erarbeitung eines Leitfadens für den Brandschutz in Personenverkehrsanlagen beauftragt. Der Leitfaden wurde im Januar 2001 offiziell eingeführt und in die Eisenbahnspezifische Liste der Technischen Baubestimmungen (ELTB) Stand 3/2001 aufgenommen; dadurch erhielt er den Stellenwert einer zwingend bei Bau und Änderung von Empfangsgebäuden zu beachtenden technischen Regel. Bei den Umbauvorhaben der Bahnhöfe in den letzten Jahren war das EBA als Aufsichtsbehörde für die bauaufsichtliche Prüfung und die bautechnische Prüfung des ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes zuständig. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Rechtssituation zur Bauaufsicht über Eisenbahnbetriebsanlagen sowie über die Situation des baulichen Brandschutzes im Jahr 1996. Weiter wird dann die Entwicklung des Brandschutz-Leitfadens, die Anwendung des Leitfadens bei Bestandsanlagen (Kriterium Personenzahl, Bauart und Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik) sowie bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Anlagen beschrieben. 2011 wurde der Leitfaden im Abschnitt 5 hinsichtlich der Regelungen des organisatorischen Brandschutzes überarbeitet und aktualisiert. Abschließend wird die aktuelle Situation dargestellt und es werden Problemstellungen kurz beschrieben.
Bauaufsichtliche Behandlung des Brandschutzes in Empfangsgebäuden
Supervisory treatment of fire protection in station concourse building
EI - Der Eisenbahningenieur ; 62 ; 15-19
01.01.2011
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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