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Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge in Deutschland
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich Prüfungs- und Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge bzw. Bahntechnik in Deutschland in einer Harmonisierungs- und Umbruchphase. Dies hat grundsätzliche Auswirkungen auf alle an diesen Prozessen Beteiligten. Die bisher geltenden nationalen Rechtsgrundlagen, wie EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung), AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) und TEIV (Transeuropäische Eisenbahn Interoperabilitätsverordnung) werden von den europäischen "Eisenbahn-Harmonisierungsrichtlinien" überlagert und müssen aktuellem EU-Recht angepasst werden. Der Autor stellt den derzeit gültigen Rechtsrahmen, die Zulassungsanforderungen sowie Probleme und Lösungsoptionen vor. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme müssen Schienenfahrzeuge nach § 4 Abs. 1 AEG den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit an den Bau von Fahrzeugen entsprechen; das EBA ist für die Durchführung der Inbetriebnahmeverfahren zuständig. Bei Neuzulassungen stellen die Hersteller den Antrag für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung (IBG), bei Erneuerungen etc. können dies auch die Betreiber bzw. EVU beantragen. Nach der Inbetriebnahme geht die Verantwortung für die Sicherheit auf Eisenbahnen und Halter über. Nach einer Analyse des heutigen Zulassungsverfahrens im vorliegenden Beitrag wird in einem Fortsettzungsartikel über den künftigen europäischen Zulassungsprozess berichtet.
Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge in Deutschland
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich Prüfungs- und Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge bzw. Bahntechnik in Deutschland in einer Harmonisierungs- und Umbruchphase. Dies hat grundsätzliche Auswirkungen auf alle an diesen Prozessen Beteiligten. Die bisher geltenden nationalen Rechtsgrundlagen, wie EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung), AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) und TEIV (Transeuropäische Eisenbahn Interoperabilitätsverordnung) werden von den europäischen "Eisenbahn-Harmonisierungsrichtlinien" überlagert und müssen aktuellem EU-Recht angepasst werden. Der Autor stellt den derzeit gültigen Rechtsrahmen, die Zulassungsanforderungen sowie Probleme und Lösungsoptionen vor. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme müssen Schienenfahrzeuge nach § 4 Abs. 1 AEG den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit an den Bau von Fahrzeugen entsprechen; das EBA ist für die Durchführung der Inbetriebnahmeverfahren zuständig. Bei Neuzulassungen stellen die Hersteller den Antrag für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung (IBG), bei Erneuerungen etc. können dies auch die Betreiber bzw. EVU beantragen. Nach der Inbetriebnahme geht die Verantwortung für die Sicherheit auf Eisenbahnen und Halter über. Nach einer Analyse des heutigen Zulassungsverfahrens im vorliegenden Beitrag wird in einem Fortsettzungsartikel über den künftigen europäischen Zulassungsprozess berichtet.
Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge in Deutschland
Approval procedure for railway vehicles: safety requirements and documentation problem
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 62 ; 24-31
01.01.2013
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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