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Berufskrankheiten der Wirbelsäule
Am 01.01.1993 wurde die 2. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung (BeKV) in Kraft gesetzt. Damit sind drei Berufskrankheiten, die bandscheibenbedingte Erkrankungen des Lenden- bzw. Halswirbels betreffen, als sogenannte Listenerkrankungen aufgenommen worden. Die für die Anerkennung solcher Erkrankungen notwendigen Voraussetzungen werden erläutert. U. a. muß eine langjährige Wirbelsäulen-Überbeanspruchung vorliegen durch Heben und Tragen schwerer Lasten und/oder Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung (Nr. 2108); Tragen schwerer Lasten auf der Schulter (Nr. 2109); überwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen (Nr. 2110).
Berufskrankheiten der Wirbelsäule
Am 01.01.1993 wurde die 2. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung (BeKV) in Kraft gesetzt. Damit sind drei Berufskrankheiten, die bandscheibenbedingte Erkrankungen des Lenden- bzw. Halswirbels betreffen, als sogenannte Listenerkrankungen aufgenommen worden. Die für die Anerkennung solcher Erkrankungen notwendigen Voraussetzungen werden erläutert. U. a. muß eine langjährige Wirbelsäulen-Überbeanspruchung vorliegen durch Heben und Tragen schwerer Lasten und/oder Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung (Nr. 2108); Tragen schwerer Lasten auf der Schulter (Nr. 2109); überwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen (Nr. 2110).
Berufskrankheiten der Wirbelsäule
Griese, D. (Autor:in) / Curt Rint
Tiefbau - BG ; 106 ; 554-558
01.01.1994
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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