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Keine Haftung nach § 22 Abs. 1 WHG bei Grundwasserverschmutzung durch winterlichen Streudienst
BGH, Urteil vom 20.01.1994
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 20.01.1994 entschieden, daß das Einbringen, Einleiten oder Einwirken i. S. d. § 22 Abs. 1 zweckgerichtetes Verhalten voraussetzt. Dies trifft nicht zu auf den winterlichen Räum- und Streudienst auf einer Bundesstraße. Die Klage eines Gärtnereibesitzers, dessen Brunnenwasser wegen hohen Salzgehaltes zum Gießen nicht mehr geeignet ist, wurde abgewiesen.
Keine Haftung nach § 22 Abs. 1 WHG bei Grundwasserverschmutzung durch winterlichen Streudienst
BGH, Urteil vom 20.01.1994
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 20.01.1994 entschieden, daß das Einbringen, Einleiten oder Einwirken i. S. d. § 22 Abs. 1 zweckgerichtetes Verhalten voraussetzt. Dies trifft nicht zu auf den winterlichen Räum- und Streudienst auf einer Bundesstraße. Die Klage eines Gärtnereibesitzers, dessen Brunnenwasser wegen hohen Salzgehaltes zum Gießen nicht mehr geeignet ist, wurde abgewiesen.
Keine Haftung nach § 22 Abs. 1 WHG bei Grundwasserverschmutzung durch winterlichen Streudienst
BGH, Urteil vom 20.01.1994
Schüler, Ulf (Autor:in) / Europäisches Patentamt
Wasserwirtschaft ; 43-44
01.01.1994
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Salz , Grundwasser , Bodenverunreinigung , Straße , Haftung , Winterdienst
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