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Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen
Stellungnahme zu dem anerkannten Stand der Technik der Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Bildschirmgeräten
Die seit Ende 1996 geltende Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) regelt, daß alle neu einzurichtenden und spätestens bis 1999 alle Arbeitsplätze mit Bildschirmgeräten, unabhängig von Dauer und Intensität ihrer Nutzung, nach den in der BildscharbV genannten Anforderungen (heutiger Technik-Stand) ausgestattet sein müssen. Für die Beleuchtung gilt DIN 5035.
Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen
Stellungnahme zu dem anerkannten Stand der Technik der Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Bildschirmgeräten
Die seit Ende 1996 geltende Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) regelt, daß alle neu einzurichtenden und spätestens bis 1999 alle Arbeitsplätze mit Bildschirmgeräten, unabhängig von Dauer und Intensität ihrer Nutzung, nach den in der BildscharbV genannten Anforderungen (heutiger Technik-Stand) ausgestattet sein müssen. Für die Beleuchtung gilt DIN 5035.
Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen
Stellungnahme zu dem anerkannten Stand der Technik der Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Bildschirmgeräten
Licht ; 50 ; 204, 206-209
01.01.1998
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Gestaltung von Bildschirmarbeitsplatzen
British Library Online Contents | 2001
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