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Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
Grundsätzlich hat der Gewässerschutzbeauftragte nur für die Erfüllung seiner in § 21b WHG statuierten Pflichten rechtlich einzustehen, nicht aber für die Reinheit des Rechts gutes Wasser. Die Abgrenzung aber bedeutet nicht, daß die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsbeauftragten abschließend geklärt ist. Im Gegenteil, unter dogmatischen Gesichtspunkten werden von Literatur und Rechtsprechung unterschiedliche Anforderungen gestellt. Der Betriebsbeauftragte steht praktisch zwischen den Stühlen. Er muß die öffentlichen Interessen vertreten und untersteht zu gleicher Zeit dem Gewässernutzer.
Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
Grundsätzlich hat der Gewässerschutzbeauftragte nur für die Erfüllung seiner in § 21b WHG statuierten Pflichten rechtlich einzustehen, nicht aber für die Reinheit des Rechts gutes Wasser. Die Abgrenzung aber bedeutet nicht, daß die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsbeauftragten abschließend geklärt ist. Im Gegenteil, unter dogmatischen Gesichtspunkten werden von Literatur und Rechtsprechung unterschiedliche Anforderungen gestellt. Der Betriebsbeauftragte steht praktisch zwischen den Stühlen. Er muß die öffentlichen Interessen vertreten und untersteht zu gleicher Zeit dem Gewässernutzer.
Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
Sandkuhl, Heide (Autor:in) / ARROW LINE
Wasserwirtschaft ; 21-22
01.01.1998
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Der Betriebsbeauftragte fuer Gewaesserschutz
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