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Vereinbarung zum Bahnbrandschutz
Recht / Einsatzvorbereitung
Der Bundesrat beschloß am 01.03.1996 Gesetzentwurf zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften mit dem Ziel, eine bundeseinheitliche Regelung für die Wahrnehmung des Brandschutzes auf den Gleisanlagen der DB AG zu schaffen. Die Konferenz der Innenminister-, senatoren hat den Entwurf einer Vereinbarung mit der DB AG vorgelegt, in den die Zusammenarbeit der Länder mit der DB AG zur Gefahrenabwehr geregelt ist. Für die Gefahrenabwehr auf Bahngelände sind unter aktiver Mitwirkung des Notfallmanagement der DG AB die Feuerwehren zuständig Gefahrenanalysen, Alarmierungs- und Informationswege u.a. sind gemeinsam zu erarbeiten bzw. festzulegen. Gemeinsame Übungen sind durchzuführen. Artikel enthält Auszug aus der Vereinbarung.
Vereinbarung zum Bahnbrandschutz
Recht / Einsatzvorbereitung
Der Bundesrat beschloß am 01.03.1996 Gesetzentwurf zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften mit dem Ziel, eine bundeseinheitliche Regelung für die Wahrnehmung des Brandschutzes auf den Gleisanlagen der DB AG zu schaffen. Die Konferenz der Innenminister-, senatoren hat den Entwurf einer Vereinbarung mit der DB AG vorgelegt, in den die Zusammenarbeit der Länder mit der DB AG zur Gefahrenabwehr geregelt ist. Für die Gefahrenabwehr auf Bahngelände sind unter aktiver Mitwirkung des Notfallmanagement der DG AB die Feuerwehren zuständig Gefahrenanalysen, Alarmierungs- und Informationswege u.a. sind gemeinsam zu erarbeiten bzw. festzulegen. Gemeinsame Übungen sind durchzuführen. Artikel enthält Auszug aus der Vereinbarung.
Vereinbarung zum Bahnbrandschutz
Recht / Einsatzvorbereitung
Zoschke, Norbert (Autor:in) / ARROW LINE
Unabh. Brandschutzzeitschrift ; 48 ; 45-47, 50
01.01.1998
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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|Vereinbarung einer Vertragsstrafe
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