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Sozialverträglich eingeschränkt
Mit dem Gesetz zur Neuregelung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse, gültig ab 01.04.1999, soll bestimmten unerwünschten Entwicklungen entgegengewirkt und Lücken im sozialen Schutz für die Betroffenen geschlossen werden. Ziele des Gesetzes sind insbesondere mittelfristig die Ausweitung dieser Beschäftigungen einzudämmen, die Finanzierungsgrundlagen der beitragsfinanzierten gesetzlichen Sozialversicherung (GSV) zu sichern, vor allem Frauen eine verbesserte Alterssicherung zu ermöglichen, und ein Ausweichen in die Schwarzarbeit, sowie eine weitere Aufteilung normaler Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern.
Sozialverträglich eingeschränkt
Mit dem Gesetz zur Neuregelung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse, gültig ab 01.04.1999, soll bestimmten unerwünschten Entwicklungen entgegengewirkt und Lücken im sozialen Schutz für die Betroffenen geschlossen werden. Ziele des Gesetzes sind insbesondere mittelfristig die Ausweitung dieser Beschäftigungen einzudämmen, die Finanzierungsgrundlagen der beitragsfinanzierten gesetzlichen Sozialversicherung (GSV) zu sichern, vor allem Frauen eine verbesserte Alterssicherung zu ermöglichen, und ein Ausweichen in die Schwarzarbeit, sowie eine weitere Aufteilung normaler Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern.
Sozialverträglich eingeschränkt
Bundesarbeitsblatt ; 10-12
01.01.1999
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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