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Keine Abschaltung des analogen Kabelfernsehens - Es besteht seitens des Gesetzgebers keine Verpflichtung, das analoge Fernsehen einzustellen.
Keine Abschaltung des analogen Kabelfernsehens - Es besteht seitens des Gesetzgebers keine Verpflichtung, das analoge Fernsehen einzustellen.
Keine Abschaltung des analogen Kabelfernsehens - Es besteht seitens des Gesetzgebers keine Verpflichtung, das analoge Fernsehen einzustellen.
Jansen, Johannes (Autor:in)
Bundesbaublatt ; 60
2011
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
BKL:
86.10
Recht einzelner Länder, Gebiete und Völker
/
86.60
Raumordnungsrecht, Baurecht
/
56.00
Bauwesen: Allgemeines
Lokalklassifikation FBR:
jur 271 za
/
jur 001 za
Lokalklassifikation TIB:
020/2034/6700
RVK:
XV A
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