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Vorbereitende Bauteilöffnung: Das Gericht darf den Sachverständigen nach § 404a Abs. 1 ZPO anweisen
Vorbereitende Bauteilöffnung: Das Gericht darf den Sachverständigen nach § 404a Abs. 1 ZPO anweisen
Vorbereitende Bauteilöffnung: Das Gericht darf den Sachverständigen nach § 404a Abs. 1 ZPO anweisen
Kern, Georg (Autor:in)
Baurecht ; 45
2014
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK:
PM 1000
Lokalklassifikation FBR:
jur 001 za
/
jur 271 za
Lokalklassifikation TIB:
020/2034
BKL:
86.60
Raumordnungsrecht, Baurecht