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Flussgebietsmanagement, Fließgewässerentwicklung
Zusammenfassung Seit dem Jahr 2000 sind zahlreiche neue europäische Richtlinien in Kraft getreten, die das aktuelle wasserwirtschaftliche Handeln seit Beginn entscheidend prägen und im Verlauf der ersten Jahrzehnte des 21. Jahrhunderts bestimmen werden. Dazu zählen u. a. die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) und die Europäische Hochwasserschutz‐Richtlinie (Richtlinie 2007/60/EG). Im Hinblick auf die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer („Oberflächenwasserkörper“) und des Grundwassers („Grundwasserköper“), ist insbesondere die EG‐Wasserrahmenrichtlinie von Bedeutung. Wesentliche Instrumente der Wasserrahmenrichtlinie sind die Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete (Art. 13 EG‐WRRL) und die Maßnahmenprogramme (Art. 11 EG‐WRRL). Die Europäische Hochwasserschutzrichtlinie trägt dazu bei, die Flächen in Gewässernähe (im Wesentlichen die „Überschwemmungsgebiete“) für den Wasserrückhalt zu sichern und damit von einer für den Abfluss unverträglichen Nutzung fernzuhalten. Diese Areale könnten von Fall zu Fall zukünftig auch für die naturnahe Gestaltung der Fließgewässer, d. h. für eine Verbesserung der Gewässerstruktur, zur Verfügung stehen.
Flussgebietsmanagement, Fließgewässerentwicklung
Zusammenfassung Seit dem Jahr 2000 sind zahlreiche neue europäische Richtlinien in Kraft getreten, die das aktuelle wasserwirtschaftliche Handeln seit Beginn entscheidend prägen und im Verlauf der ersten Jahrzehnte des 21. Jahrhunderts bestimmen werden. Dazu zählen u. a. die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) und die Europäische Hochwasserschutz‐Richtlinie (Richtlinie 2007/60/EG). Im Hinblick auf die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer („Oberflächenwasserkörper“) und des Grundwassers („Grundwasserköper“), ist insbesondere die EG‐Wasserrahmenrichtlinie von Bedeutung. Wesentliche Instrumente der Wasserrahmenrichtlinie sind die Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete (Art. 13 EG‐WRRL) und die Maßnahmenprogramme (Art. 11 EG‐WRRL). Die Europäische Hochwasserschutzrichtlinie trägt dazu bei, die Flächen in Gewässernähe (im Wesentlichen die „Überschwemmungsgebiete“) für den Wasserrückhalt zu sichern und damit von einer für den Abfluss unverträglichen Nutzung fernzuhalten. Diese Areale könnten von Fall zu Fall zukünftig auch für die naturnahe Gestaltung der Fließgewässer, d. h. für eine Verbesserung der Gewässerstruktur, zur Verfügung stehen.
Flussgebietsmanagement, Fließgewässerentwicklung
Patt, Heinz (Autor:in)
Naturnaher Wasserbau ; 281-308
5. Aufl. 2018
01.01.2018
28 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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