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Baubetrieb
Die Planung und Errichtung von Bauwerken sowie die Nutzung von Grund und Bodens ist in der Bundesrepublik Deutschland durch Gesetze und Verordnungen reglementiert. Als Teilbereich des Öffentlichen Rechts regelt das zweigeteilte öffentliche Baurecht die Zulässigkeit und die Grenzen der baulichen Nutzung von Grund und Boden, sowie der Eigenschaften baulicher Anlagen. Im Bauplanungsrecht wird die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt. Das Bauordnungsrecht als spezifisches Landesrecht regelt die spezifischen technischen Anforderungen an Bauwerke und Ausführungsprozesse. Zusätzlich existieren weitere baurechtliche Vorschriften, die auch als Baunebenrecht bezeichnet werden.
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Die Planung und Errichtung von Bauwerken sowie die Nutzung von Grund und Bodens ist in der Bundesrepublik Deutschland durch Gesetze und Verordnungen reglementiert. Als Teilbereich des Öffentlichen Rechts regelt das zweigeteilte öffentliche Baurecht die Zulässigkeit und die Grenzen der baulichen Nutzung von Grund und Boden, sowie der Eigenschaften baulicher Anlagen. Im Bauplanungsrecht wird die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt. Das Bauordnungsrecht als spezifisches Landesrecht regelt die spezifischen technischen Anforderungen an Bauwerke und Ausführungsprozesse. Zusätzlich existieren weitere baurechtliche Vorschriften, die auch als Baunebenrecht bezeichnet werden.
Baubetrieb
Vismann, Ulrich (Herausgeber:in) / Malkwitz, Alexander (Autor:in)
Wendehorst Bautechnische Zahlentafeln ; Kapitel: 3 ; 75-119
23.11.2021
45 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
UB Braunschweig | 2007
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|TIBKAT | 2007
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