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Rechtsschutz
Zusammenfassung Die Formstrenge des Vergabeverfahrens bedeutet jenseits der offensichtlichen Herausforderungen für Bieter und Hindernisse für Auftraggeber auch, dass der Einfluss von Bietern auf das vom Auftraggeber ausgestaltete förmliche Verfahren nur formalisiert stattfinden kann: als Rüge oder im Nachprüfungsverfahren und/oder – als letzte rechtliche Maßnahme – gegebenenfalls gerichtlich, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn der Zuschlag – vergaberechtswidrig – einem anderen erteilt wurde.
Rechtsschutz
Zusammenfassung Die Formstrenge des Vergabeverfahrens bedeutet jenseits der offensichtlichen Herausforderungen für Bieter und Hindernisse für Auftraggeber auch, dass der Einfluss von Bietern auf das vom Auftraggeber ausgestaltete förmliche Verfahren nur formalisiert stattfinden kann: als Rüge oder im Nachprüfungsverfahren und/oder – als letzte rechtliche Maßnahme – gegebenenfalls gerichtlich, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn der Zuschlag – vergaberechtswidrig – einem anderen erteilt wurde.
Rechtsschutz
Contag, Corinna (Autor:in) / Götze, Stephan (Autor:in)
2. Aufl. 2019
01.01.2019
18 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
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