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Aufgabe der Verkehrsplanung ist die vorausschauende systematische Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungsprozessen mit der Absicht, Mobilität und Verkehrsvorgänge im Sinne eines vorgegebenen Zielkonzepts durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen bzw. zu ordnen.
Bei der Entscheidung über die Realisierung von Verkehrsplanungs- und Entwurfsmaßnahmen sind die grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter (körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Eigentum) gegenüber den Wirkungen von Maßnahmen ausgewogen gegeneinander abzuwägen.
Es gibt kein formalisiertes Verfahren, das es ermöglicht, auf der Grundlage von Ziel-, Mängel- und Zustandsbeschreibungen unmittelbar ein Handlungskonzept für die verkehrliche Entwicklung zu erarbeiten. Es ist daher erforderlich, iterativ und heuristisch vorzugehen.
Bei der Aufstellung von Verkehrsplanungen ist ein Prognosezeitraum zwischen 15 und 25 Jahren sinnvoll. Verkehrsplanungen sollen in der Regel in Abständen von etwa 5 Jahren überarbeitet werden.
Der Planungsprozess für Autobahnen und Landstraßen ist an den generellen Planungsprozess angelehnt, aber aufgrund der erforderlichen Genehmigungsverfahren mehrstufig in die Phasen Bedarfsplanung, Linienplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung aufgeteilt.
Aufgabe der Verkehrsplanung ist die vorausschauende systematische Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungsprozessen mit der Absicht, Mobilität und Verkehrsvorgänge im Sinne eines vorgegebenen Zielkonzepts durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen bzw. zu ordnen.
Bei der Entscheidung über die Realisierung von Verkehrsplanungs- und Entwurfsmaßnahmen sind die grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter (körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Eigentum) gegenüber den Wirkungen von Maßnahmen ausgewogen gegeneinander abzuwägen.
Es gibt kein formalisiertes Verfahren, das es ermöglicht, auf der Grundlage von Ziel-, Mängel- und Zustandsbeschreibungen unmittelbar ein Handlungskonzept für die verkehrliche Entwicklung zu erarbeiten. Es ist daher erforderlich, iterativ und heuristisch vorzugehen.
Bei der Aufstellung von Verkehrsplanungen ist ein Prognosezeitraum zwischen 15 und 25 Jahren sinnvoll. Verkehrsplanungen sollen in der Regel in Abständen von etwa 5 Jahren überarbeitet werden.
Der Planungsprozess für Autobahnen und Landstraßen ist an den generellen Planungsprozess angelehnt, aber aufgrund der erforderlichen Genehmigungsverfahren mehrstufig in die Phasen Bedarfsplanung, Linienplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung aufgeteilt.
Planungsprozess
Richter, Thomas (Autor:in)
Straßenplanung – Autobahnen und Landstraßen ; Kapitel: 5 ; 33-44
09.11.2023
12 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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