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Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung
Zu den baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung, die auch als Sonderbauten bezeichnet werden, gehören beispielsweise Hochhäuser, Waren- und Geschäftshäuser bzw. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schank- und Speisegaststätten, Hotels und Pensionen bzw. Beherbergungsstätten, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Krankenhäuser, Schulen und Hochschulen sowie Produktions- und Lagergebäude mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr.
Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung
Zu den baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung, die auch als Sonderbauten bezeichnet werden, gehören beispielsweise Hochhäuser, Waren- und Geschäftshäuser bzw. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schank- und Speisegaststätten, Hotels und Pensionen bzw. Beherbergungsstätten, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Krankenhäuser, Schulen und Hochschulen sowie Produktions- und Lagergebäude mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr.
Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung
Lange, Claus (Autor:in)
Vorbeugender Brandschutz in der Gebäudeplanung ; Kapitel: 8 ; 113-168
03.01.2022
56 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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