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Mangelhaft/Mangelfrei – Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?
Zusammenfassung Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit bzw. der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik? Für Bauleistungen gilt nach § 13 Abs. 1 S. 1 VOB/B, dass Leistungen im Zeitpunkt der Abnahme mangelfrei sein müssen. Eine vergleichbare ausdrückliche Regelung im BGB fehlt, dennoch gilt auch hier unausgesprochen, dass im Zeitpunkt der Abnahme die Leistung mangelfrei sein muss.
Mangelhaft/Mangelfrei – Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?
Zusammenfassung Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit bzw. der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik? Für Bauleistungen gilt nach § 13 Abs. 1 S. 1 VOB/B, dass Leistungen im Zeitpunkt der Abnahme mangelfrei sein müssen. Eine vergleichbare ausdrückliche Regelung im BGB fehlt, dennoch gilt auch hier unausgesprochen, dass im Zeitpunkt der Abnahme die Leistung mangelfrei sein muss.
Mangelhaft/Mangelfrei – Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?
Reeh, Felix (Autor:in)
01.01.2016
3 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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