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Anspruchsgrundlagen: Welche Störungen im Bauablauf können einen Anspruch auf Bauzeitverlängerung auslösen?
Bevor Sie feststellen können, ob die bei Ihrer Baumaßnahme aufgetretene Störung für Sie einen Anspruch auf Bauzeitverlängerung auslösen kann, machen Sie sich klar, worin die Störung des Bauablaufes genau besteht.
Hiermit ist nicht gemeint, dass Sie die Details der aufgetretenen Störung in technischer Hinsicht beschrieben und bewerten sollen („Im 5. OG in Achse B-7 konnten die Estricharbeiten nicht beginnen, weil der Trockenbauer noch nicht fertig war.“).
Sondern finden Sie heraus, was die auf Ihrer Baustelle aufgetretene Störung nicht technisch, sondern rechtlich ausmacht, und welche Anspruchsgrundlage somit heranzuziehen ist.
Einflüsse, die zu einer Bauzeitverlängerung führen können, sind: Behinderungen, Mengenänderungen (insbesondere Mengenmehrungen), geänderte Leistungen, zusätzlich erforderliche Leistungen.
In diesem Kapitel wird beschrieben, welche Anspruchsgrundlage, d.h. rechtliche Norm, je nach Art der eingetretenen Bauablaufstörung zugrunde zu legen ist, um ermitteln zu können, ob ein Anspruch auf mehr Bauzeit besteht.
Hier müssen Sie immer hinterfragen: Liegt bei der aufgetretenen Bauablaufstörung tatsächlich eine Behinderung vor? Oder hat Ihr Auftraggeber die Ausführung einer geänderten oder zusätzlich erforderlichen Leistung durch eine Änderungsanordnung verursacht? Oder ist die Änderung vielleicht doch auf Fehler Ihrer eigenen Mitarbeiter, Subunternehmer etc. zurückzuführen?
Anspruchsgrundlagen: Welche Störungen im Bauablauf können einen Anspruch auf Bauzeitverlängerung auslösen?
Bevor Sie feststellen können, ob die bei Ihrer Baumaßnahme aufgetretene Störung für Sie einen Anspruch auf Bauzeitverlängerung auslösen kann, machen Sie sich klar, worin die Störung des Bauablaufes genau besteht.
Hiermit ist nicht gemeint, dass Sie die Details der aufgetretenen Störung in technischer Hinsicht beschrieben und bewerten sollen („Im 5. OG in Achse B-7 konnten die Estricharbeiten nicht beginnen, weil der Trockenbauer noch nicht fertig war.“).
Sondern finden Sie heraus, was die auf Ihrer Baustelle aufgetretene Störung nicht technisch, sondern rechtlich ausmacht, und welche Anspruchsgrundlage somit heranzuziehen ist.
Einflüsse, die zu einer Bauzeitverlängerung führen können, sind: Behinderungen, Mengenänderungen (insbesondere Mengenmehrungen), geänderte Leistungen, zusätzlich erforderliche Leistungen.
In diesem Kapitel wird beschrieben, welche Anspruchsgrundlage, d.h. rechtliche Norm, je nach Art der eingetretenen Bauablaufstörung zugrunde zu legen ist, um ermitteln zu können, ob ein Anspruch auf mehr Bauzeit besteht.
Hier müssen Sie immer hinterfragen: Liegt bei der aufgetretenen Bauablaufstörung tatsächlich eine Behinderung vor? Oder hat Ihr Auftraggeber die Ausführung einer geänderten oder zusätzlich erforderlichen Leistung durch eine Änderungsanordnung verursacht? Oder ist die Änderung vielleicht doch auf Fehler Ihrer eigenen Mitarbeiter, Subunternehmer etc. zurückzuführen?
Anspruchsgrundlagen: Welche Störungen im Bauablauf können einen Anspruch auf Bauzeitverlängerung auslösen?
Baschlebe, Nina (Autor:in)
Ansprüche auf Bauzeitverlängerung erkennen und durchsetzen ; Kapitel: 2 ; 11-22
08.09.2015
12 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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