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Nach der Übergabe an den Bauherr kann eine WartungWartung mit dem Aufzugsunternehmer vereinbart werden. Es ist zu empfehlen bereits mit der Ausschreibung die Wartungspreise abzufragen.
Nach der Übergabe an den Bauherr kann eine WartungWartung mit dem Aufzugsunternehmer vereinbart werden. Es ist zu empfehlen bereits mit der Ausschreibung die Wartungspreise abzufragen.
Gewährleistung und Wartung
Unger, Dieter (Autor:in)
Planungsfibel für Aufzugsanlagen ; Kapitel: 4 ; 63-64
24.01.2024
2 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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