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Verwahrung untertägiger bergmännischer Hohlräume und Brunnen
Die Verwahrungsarbeiten sind Bestandteil der Pflichten eines Bergbaubetriebes zur Beseitigung von Gefahren, definiert in bergrechtlichen Betriebsplänen entsprechend § 69 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG). Es werden die technologischen Grundlagen der ab den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts stillgelegten Entwässerungsstrecken und deren sichere Verwahrung beispielhaft beschrieben.
Verwahrung untertägiger bergmännischer Hohlräume und Brunnen
Die Verwahrungsarbeiten sind Bestandteil der Pflichten eines Bergbaubetriebes zur Beseitigung von Gefahren, definiert in bergrechtlichen Betriebsplänen entsprechend § 69 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG). Es werden die technologischen Grundlagen der ab den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts stillgelegten Entwässerungsstrecken und deren sichere Verwahrung beispielhaft beschrieben.
Verwahrung untertägiger bergmännischer Hohlräume und Brunnen
Drebenstedt, Carsten (Herausgeber:in) / Kuyumcu, Mahmut (Herausgeber:in) / Baumbach, Hans-Hermann (Autor:in) / Förtsch, Heidi (Autor:in) / Rostalski, Angela (Autor:in)
Braunkohlesanierung ; Kapitel: 6 ; 383-423
18.11.2014
41 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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