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Was kann der Antragssteller tun, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird?
Wird die begehrte Baugenehmigung seitens der zuständigen Behörde verweigert und erlässt diese einen ablehnenden Bescheid, so handelt es sich hierbei – ebenso wie bei der Baugenehmigung selbst – rechtlich um einen Verwaltungsakt, der den Bauherrn belastet. Diesem steht es daher frei dagegen das Rechtsmittel des Widerspruchs einzulegen (§ 69 VwGO) bzw. in Bayern direkt Klage zum Verwaltungsgericht einzureichen. Grundsätzlich enthält ein solcher Ablehnungsbescheid am Ende eine Rechtsmittelbelehrung, aus der sich die Art des Rechtsmittels, die zuständige Rechtsmittelbehörde bzw. das zuständige Rechtsmittelgericht sowie die Rechtsmittelfrist ergeben (§ 37 Abs. 6 VwVfG).
Was kann der Antragssteller tun, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird?
Wird die begehrte Baugenehmigung seitens der zuständigen Behörde verweigert und erlässt diese einen ablehnenden Bescheid, so handelt es sich hierbei – ebenso wie bei der Baugenehmigung selbst – rechtlich um einen Verwaltungsakt, der den Bauherrn belastet. Diesem steht es daher frei dagegen das Rechtsmittel des Widerspruchs einzulegen (§ 69 VwGO) bzw. in Bayern direkt Klage zum Verwaltungsgericht einzureichen. Grundsätzlich enthält ein solcher Ablehnungsbescheid am Ende eine Rechtsmittelbelehrung, aus der sich die Art des Rechtsmittels, die zuständige Rechtsmittelbehörde bzw. das zuständige Rechtsmittelgericht sowie die Rechtsmittelfrist ergeben (§ 37 Abs. 6 VwVfG).
Was kann der Antragssteller tun, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird?
Wirth, Axel (Autor:in) / Schneeweiß, André (Autor:in)
Öffentliches Baurecht praxisnah ; Kapitel: 15 ; 135-142
23.01.2024
8 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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