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Die Standsicherheit, die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken und Bauwerksteilen müssen stets gegeben sein. Diese Eigenschaften der Bauwerke und Bauwerksteile sind durch rechnerische Nachweise zu belegen. Nach DIN EN 1990 (EC 0) „Grundlagen der Tragwerksplanung“ und DIN EN 1997-1 (EC7-1) „Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 1: Allgemeine Regeln“ ist nachzuweisen, dass eine Überschreitung der Grenzzustände der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind.
Die Standsicherheit, die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken und Bauwerksteilen müssen stets gegeben sein. Diese Eigenschaften der Bauwerke und Bauwerksteile sind durch rechnerische Nachweise zu belegen. Nach DIN EN 1990 (EC 0) „Grundlagen der Tragwerksplanung“ und DIN EN 1997-1 (EC7-1) „Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 1: Allgemeine Regeln“ ist nachzuweisen, dass eine Überschreitung der Grenzzustände der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind.
Standsicherheit der Bauwerke
Baar, Stefan (Autor:in)
Lohmeyer Baustatik 1 ; Kapitel: 5 ; 187-214
26.09.2021
28 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
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