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Zum Urheberrecht der Architekten und Ingenieure
Zusammenfassung Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob Veränderungen an Bauwerken als unzulässige Entstellung im Sinne des Urheberrechts (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) (Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273). zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1974)) zu bewerten sind. Hierzu muss zunächst festgestellt werden, ob ein Bauwerk überhaupt schutzwürdig im Sinne des UrhG ist. Die auf der Basis der Fach- und Kommentarliteratur vom Autor entwickelte Methodik versucht, die Antworten auf diese Fragestellungen schlüssig und nachvollziehbar zu beantworten.
Zum Urheberrecht der Architekten und Ingenieure
Zusammenfassung Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob Veränderungen an Bauwerken als unzulässige Entstellung im Sinne des Urheberrechts (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) (Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273). zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1974)) zu bewerten sind. Hierzu muss zunächst festgestellt werden, ob ein Bauwerk überhaupt schutzwürdig im Sinne des UrhG ist. Die auf der Basis der Fach- und Kommentarliteratur vom Autor entwickelte Methodik versucht, die Antworten auf diese Fragestellungen schlüssig und nachvollziehbar zu beantworten.
Zum Urheberrecht der Architekten und Ingenieure
Dipl.- Ing. Architekt Bentheim, Manfred v. (Autor:in)
Denkmal und Energie 2016 ; 17-24
01.01.2015
8 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
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Deutsch
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