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Anlage 10 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7 Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten
Die als Grundleistung geregelte Klärung der Aufgabenstellung ist als übergreifend formuliert als Klärung der Aufgabenstellung zu verstehen. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keine konkreten Planungsleistungen (z. B. als Vorentwurf) erbracht werden. Die Klärung der Aufgabenstellung grenzt sich inhaltlich bereits nach den fachlichen Anforderungen von besonderen Leistungen der Aufstellung des Raumprogramms oder des Funktionsprogramms, sowie der Bedarfsermittlung ab. Die Klärung der Aufgabenstellung erfordert im Ergebnis entsprechende Festlegungen bzw. Vorgaben des Auftraggebers, die der weiteren Planung zugrunde gelegt werden können. Die Vorgaben des Auftraggebers können unterschiedlich ausfallen. So kann die Aufgabenstellung unterschiedlichste Aspekte wie z. B. Flächenvorgaben, gestalterische Aufgabenstellungen oder energetische Anforderungen umfassen.
Anlage 10 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7 Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten
Die als Grundleistung geregelte Klärung der Aufgabenstellung ist als übergreifend formuliert als Klärung der Aufgabenstellung zu verstehen. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keine konkreten Planungsleistungen (z. B. als Vorentwurf) erbracht werden. Die Klärung der Aufgabenstellung grenzt sich inhaltlich bereits nach den fachlichen Anforderungen von besonderen Leistungen der Aufstellung des Raumprogramms oder des Funktionsprogramms, sowie der Bedarfsermittlung ab. Die Klärung der Aufgabenstellung erfordert im Ergebnis entsprechende Festlegungen bzw. Vorgaben des Auftraggebers, die der weiteren Planung zugrunde gelegt werden können. Die Vorgaben des Auftraggebers können unterschiedlich ausfallen. So kann die Aufgabenstellung unterschiedlichste Aspekte wie z. B. Flächenvorgaben, gestalterische Aufgabenstellungen oder energetische Anforderungen umfassen.
Anlage 10 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7 Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten
Siemon, Klaus D. (Autor:in) / Averhaus, Ralf (Autor:in)
Die HOAI 2021 verstehen und richtig anwenden ; Kapitel: 69 ; 353-380
06.10.2023
28 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
Anlage 3 zu § 19 Absatz 2 Grundleistungen im Leistungsbild Bebauungsplan
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|Anlage 4 zu § 23 Absatz 2 Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsplan
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